Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern.
Zu den wiederkehrenden Aufgaben im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts gehören alle Angelegenheiten, die das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer betreffen, wie die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie alle Fragen der Entschädigung.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir unsere Mandanten in allen Kernthemen der Organisation, die das betriebliche Miteinander betreffen. Dabei kann es sich um die Ausarbeitung von betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen, über die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zu Haustarifverträgen und der Erstellung von Sozialplänen handeln; unsere Experten begleiten Sie beratend und vermittelnd durch alle anfallenden Herausforderungen.
Natürlich begleiten wir Sie auch durch Phasen der Restrukturierung und Neugestaltung; ein Thema, das besonderes Fingerspitzengefühl und Expertise benötigt. Zusammen entwickeln wir Modelle für einen sozialverträglichen Personalabbau, Transferpläne bis hin zur Vertretung in Kündigungsschutzprozessen.
Sie erwarten arbeitsrechtliche Herausforderungen und sind auf der Suche nach einem erfahrenen Partner? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Spezialisten auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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