Erbschaft- und Schenkungsteuer
Alle Vermögensanfälle, durch Schenkungen zu Lebzeiten oder im Erbfall, unterliegen in Deutschland dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Grundsätzlich ist der Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer komplex, bietet aber, insbesondere bei lebzeitiger Planung, viel Spielraum für eine optimierende Gestaltung.
Besonderes Augenmerk verdienen dabei der Übertrag von Betriebsvermögen, realistische Bewertungen sowie natürlich die geschickte Nutzung von Freibeträgen.
Unsere Leistungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer umfassen u.a.:
- Unternehmensbewertung für die Erbschaftsteuer
- Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
- Konzepte zur optimierten langfristigen Nachlassplanung
- Steuerliche Gestaltung von Schenkungen
- Vermeidung von Doppelbesteuerung für Auslandsvermögen
Aufgrund der immensen Komplexität und der hohen Individualität der Sachverhalte rund um die Themen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer arbeiten unsere Steuerexperten stets Hand in Hand mit den Spezialisten unserer hauseigenen Rechtsberatung.
Darüber hinaus ist für unsere Mandanten jederzeit die umfassende Kompetenz des HLB-Deutschland Netzwerks abrufbar – einfach und komfortabel.
Sie haben Fragen zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer? Wir geben Ihnen gerne Auskunft!
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