Grunderwerbsteuer
Konzernabschlüsse sind die Zwischen- oder Jahresabschlüsse eines Unternehmens mit dem Ziel, die anfallende Steuerlast zu bestimmen, aber auch internen und externen Adressaten einen präzisen Überblick über die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft zu bieten. Anhand dieser Informationen sind Investoren und Gläubiger in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen. Das HGB regelt die Konzernrechnungslegungspflicht und gibt vor, welche Unternehmen zur Aufstellung eines Konzern- abschlusses anstatt eines regulären Jahresabschlusses verpflichtet sind.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind seit 2005 generell zur Rechnungslegung nach IFRS-Standard verpflichtet.
Zu unseren Leistungen im Bereich der Jahres- und Konzernabschlüsse gehören u.a. die
- Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach HGB, wahlweise mit Plausibilitätsbeurteilungen oder Erläuterungsbericht
- Erstellung Ihres Konzernabschlusses nach HGB oder IFRS
- Erstellung eines Konzernlageberichts
- beratende Ergebnisanalyse
Selbst wenn Ihr Unternehmen gesetzlich nicht zu einer Jahresabschlussprüfung verpflichtet ist, können Ihnen viele Vorteile daraus erwachsen. Steigern sie mittels zusätzlicher Transparenz Ihre Attraktivität für Investoren oder machen Sie eine objektive Analyse zur Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Handeln.
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