Prüfung von Finanzinstituten
Kaum eine andere Branche war in den letzten Jahren so stark von Regulierungen und Gesetzesänderungen betroffen, wie die Finanzdienstleister.
Für Dienstleister in diesem Segment gelten besondere Anforderungen in Sachen Jahresabschlussprüfungen; so müssen Sie als Vermögensverwalter, Abschlussvermittler und Anlageberater oder auch als Leasing- und Factoringdienstleister wie eine große Kapitalgesellschaft Rechnung legen – unabhängig von der tatsächlichen Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens.
Natürlich wissen wir um die Belastungen aber auch die Fallstricke, die durch die prüferischen Auflagen des Gesetzgebers entstehen. Daher unterstützen Sie unsere Experten bei allen anfallenden Belangen wie:
- Beratung vor und während der Integration von Compliance-Strukturen
- Prüfung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Jahresabschlussprüfung von Finanzdienstleistern nach KWG und HGB
- Begleitung bei Sonderprüfungen gemäß §44 KWG
Nach BaFin ist die Zusammenarbeit von Leasing- und Factoringdienstleistern mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen auf maximal 10 Jahre beschränkt, bevor diese einen Prüferwechsel verlangt. Vielleicht möchten Sie unsere Expertise in Anspruch nehmen? Wir freuen uns bereits auf Sie.
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