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Gemeinnützigkeitsrecht

Per Definition gilt eine Tätigkeit als gemeinnützig, wenn ihre Wirkung selbstlos dem Allgemeinwohl dient.

Gemeinnützige Körperschaften wie z.B. Non-Profit Organisationen, Stiftungen oder Vereine gelten als als Zweckbetriebe und genießen im Allgemeinen die Befreiung von der Körperschaftssteuer und evtl. der Umsatzsteuer.

Diese Vergünstigungen sind aber seitens des Gesetzgebers an die Einhaltung besonderer Auflagen geknüpft, deren Folgeleistung oftmals kritisch von den Finanzämtern geprüft wird.
Bei Einhaltung erteilt das Amt einen entsprechenden Freistellungsbescheid, der die Ausstellung von Spendenbescheinigungen erlaubt; bei festgestellten Verstößen gegen die Auflagen der Gemeinnützigkeit, kann diese auch noch rückwirkend entzogen werden.

Welche Tätigkeiten der gemeinnützigen Organisation von der Steuerbefreiung betroffen und welche hingegen ausgespart sind, ist dabei häufig auf den ersten Blick nicht selbsterklärend.

Nahaufnahme einer Besprechung.
Nahaufnahme einer Mitarbeiterin am Schreibtisch.

Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht unterstützen Sie und Ihre Organisation in allen Angelegenheiten wie z.B.

  • Prüfung der Gemeinnützigkeit
  • Prüfung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung
  • Restrukturierung zur Erreichung der Gemeinnützigkeit
  • Prüfungsvorbereitungen

Sie haben Fragen zur Gemeinnützigkeit, den damit verknüpften Auflagen und deren Einhaltung, evtl. sogar schon vor der Gründung?

Nehmen Sie Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Sie haben bereits Fragen und möchten mit uns in Kontakt treten?

Nichts leichter als das! Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser komfortables Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

    Link zu: Mierau
    Herr Vitali Mierau

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    Frau Kubela

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    Iris Wiesehahn

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