Gemeinnützigkeitsrecht
Per Definition gilt eine Tätigkeit als gemeinnützig, wenn ihre Wirkung selbstlos dem Allgemeinwohl dient.
Gemeinnützige Körperschaften wie z.B. Non-Profit Organisationen, Stiftungen oder Vereine gelten als als Zweckbetriebe und genießen im Allgemeinen die Befreiung von der Körperschaftssteuer und evtl. der Umsatzsteuer.
Diese Vergünstigungen sind aber seitens des Gesetzgebers an die Einhaltung besonderer Auflagen geknüpft, deren Folgeleistung oftmals kritisch von den Finanzämtern geprüft wird.
Bei Einhaltung erteilt das Amt einen entsprechenden Freistellungsbescheid, der die Ausstellung von Spendenbescheinigungen erlaubt; bei festgestellten Verstößen gegen die Auflagen der Gemeinnützigkeit, kann diese auch noch rückwirkend entzogen werden.
Welche Tätigkeiten der gemeinnützigen Organisation von der Steuerbefreiung betroffen und welche hingegen ausgespart sind, ist dabei häufig auf den ersten Blick nicht selbsterklärend.
Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht unterstützen Sie und Ihre Organisation in allen Angelegenheiten wie z.B.
- Prüfung der Gemeinnützigkeit
- Prüfung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung
- Restrukturierung zur Erreichung der Gemeinnützigkeit
- Prüfungsvorbereitungen
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